Weg für UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz behinderter Menschen ist frei.
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24/2006 Berlin, 28. August 2006
Weg für UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz
behinderter Menschen ist jetzt frei
Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben am vergangenen Freitag in New York die Verhandlungen über die Behindertenkonvention abgeschlossen. Dazu erklären das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen:
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer und der zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, haben den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über die Behindertenkonvention der Vereinten Nationen begrüßt. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen hatten am vergangenen Freitag in New York ihre Verhandlungen abgeschlossen. „Der Weg für die Verabschiedung der UN-Behindertenkonvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen ist jetzt frei“, erklärten beide SPD-Politiker, die in der vergangenen Woche an den Verhandlungen bei der UNO in New York teilgenommen hatten.
Die UN-Konvention legt die Rechte behinderter Menschen, die in vielen Ländern weltweit durch gesellschaftliche Diskriminierung an der vollen Ausübung und Inanspruchnahme ihrer Menschenrechte gehindert werden, erstmalig in einem universalen und rechtsverbindlichen Dokument nieder.
„Diese Konvention ist ein Riesenerfolg und ein Meilenstein für die mehr als 600 Millionen behinderten Menschen in der ganzen Welt. Alle Beteiligten haben während der Verhandlungen viel dazu gelernt. Vor allem die wirksame Beteiligung der NGOs hat viele neue Perspektiven eröffnet. Unter der Überschrift „nothing about us without us“ waren die Organisationen behinderter Menschen praktisch auf einer Augenhöhe mit den Staatenvertretern an den Verhandlungen beteiligt. Ich bin davon überzeugt, dass diese intensive Auseinandersetzung mit Behindertenfragen positiven Einfluss haben wird – vor allem auch in den so genannten Entwicklungsländern. Aber auch in Deutschland werden von der Konvention wichtige Impulse für die Behindertenpolitik ausgehen. Ich begrüße in diesem Zusammenhang insbesondere die starke Berücksichtigung der Rechte von Frauen mit Behinderung", so Karin Evers-Meyer.
Auch der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes lobte ausdrücklich die gute Arbeit und das hervorragende Ergebnis, das in New York erarbeitet worden ist. Er sprach in diesem Zusammenhang von einer „Globalisierung der ganz anderer Art“. „Mit dieser Konvention erleben wir eindrucksvoll die Globalisierung menschenrechtlicher und sozialer Standards“, so Thönnes. Thönnes kündigte an, dass Deutschland sich weiterhin auf internationaler Ebene aktiv für die Chancengleichheit und Gleichbehandlung behinderter Menschen einsetzen werde. Im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft werde Deutschland im kommenden Jahr eine internationale Behindertenkonferenz in Berlin ausrichten. Man wolle damit die Verantwortung Deutschlands und Europas für die Teilhabe behinderter Menschen sichtbar machen.
Die UN-Generalversammlung wird den Text voraussichtlich bereits im Rahmen ihrer 61. Sitzung im Herbst annehmen. Die Ratifizierung der Konvention erfolgt anschließend durch die Parlamente der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Deutschland hat an den Verhandlungen von Anfang an in einer herausgehobenen Rolle teilgenommen und die Positionen der EU zu den Bestimmungen der Konvention maßgeblich beeinflusst. Hervorzuheben ist dabei besonders das Thema „Frauen mit Behinderung“.
Die Mitgliedstaaten haben außerdem die Einrichtung eines Expertenausschusses zur Überwachung der Einhaltung der Konventionsverpflichtungen beschlossen. Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass dieser Ausschuss, wie andere Menschenrechtsausschüsse auch, seinen Sitz in Genf haben wird.
Der Text der Konvention und weitere Informationen sind unter www.un.org/esa/socdev/enable/ abrufbar.