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Vereinsrecht

by BAGcbf last modified 2006-09-01 13:15

Von: AGEV [vereinsinfo@agev.info]
Gesendet: Dienstag, 22. August 2006 15:07
An: info@bagcbf.de
Betreff: Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine - Vereinsinformation #3 August 2006

Vereinsinfo #3 - Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV)

Die aktuellen Themen:

Vorstände sollten Vereins-Absicherung jährlich überprüfen

Vorstände sollten Vereins-Absicherung regelmäßig überprüfen

Vorstände von Vereinen oder auch Interessenvertretungen – Clubs etc – sollten angesichts der sich oft schnell ändernden Vorschriften und Gesetze rund um das Vereinsrecht und die damit zusammen hängenden Steuerfragen die Absicherung der Organisation in regelmässigen Abständen überprüfen. Wichtig bei der Überp rüfung des Schutzes ist auch die Frage, welche Absicherung  für Fehler im Geschäftsbereich der Vorstände besteht. Normalerweise muss die Vereinskasse dafür gerade stehen, es gibt jedoch auch die Möglichkeit, dieses Risiko  durch eine dringend notwendige Risikominderung abzudecken.

Lücken gibt es besonders im Bereich der Finanzen eines Vereins. Nicht nur die Vorstandsmitglieder, sondern auch der Verein selber sollten abgesichert sein. Dies ist jedoch oft nicht der Fall. Dadurch droht - etwa bei Fehlern und Fahrlässigkeit im Bereich des Finanzwesens – sehr leicht eine Haftung  des Vereins und seines Vermögens. In der Folge kann auch auf das  Privatmögen der Funktionäre zurückgegriffen werden. Deshalb sollte auch dieses Risiko abgedeckt sein.

Um die Lücken in der Absicherung zu finden oder gar nicht erst entstehen zu lassen, ist eine genaue Prüfung der Satzung und der Absicherung erforderlich. Zudem muss die Gesamtsituation der Organisation beachtet werden. Beispielsweise das Finanzamt prüft nicht nur die jetzige Situation  des Vereins, sondern das Finanzgebahren der Vorjahre. Eine der Fragen ist daher, ob der aktuelle Vorstand sicher ist, dass in den zurückliegenden Jahren keine Fehler im Bereich der Buchhaltung und der Finanzen aufgetreten sind. Eine Absicherung auch dieser Risiken ist möglich.


Die Tricks der Betriebsprüfer

Bei Vereinen – ob eingetragen oder nicht eingetragen – gibt es mehrere Schwerpunkte der Prüfung. Ein genaues Auge werfen die Prüfer nicht nur auf die 325-Euro-Kräfte, sondern auch auf die Abrechnung der Vereinsfeste und die Einhaltung der 30.678 Euro-Bruttogrenze. Auch die satzungsgemässe Verwendung der Gelder wird genauestens geprüft. Zu einem besonderen Hebel der Finanzämter ist die Einnahm en-Überschuss-Rechnung (EÜR) geworden. Das erstmals für das Jahr 2005 erforderlich EÜR-Formular, eigentlich zur Erleichterung der Steuererklärung angekündigt, ermöglicht den Finanzverwaltungen die effektive Kontrolle der Vereine und deren Geschäftsbetriebe (Das EÜR-Formular können Sie kostenlos auf der Seite www.agev.info downloaden). 

Bei der Beurteilung spielt es keine Rolle, ob es durch Unwissenheit zu einem Fehler in der Abrechnung gekommen ist. Neben der Haftung droht natürlich auch bei gemeinnützigen Vereinen der Entzug der Gemeinnützigkeit. Dies kann leicht zu einem finanziellen Desaster führen. Schadenssummen von mehreren hunderttausend Euro sind keine Seltenheit.  Das Haftungsrisiko gilt natürlich auch für nicht eingetragene Vereinigungen – beispielsweise Clubs oder lose Interessenvertretungen  - und natürlich auch für angestellte Vorstände und Geschäftsführer.

Außerdem wird neuerdings verstärkt die steuerliche Obergrenze von 40 Euro für Aufmerksamkeiten an Mitglieder kontrolliert. Dies betrifft insbesondere die traditionellen Weihnachtsfeiern. Die Finanzämter machen also ernst mit der Ankündigung, durch scharfe Kontrollen den Etat des Jahres 2006 zu entlasten.

Die meisten Vorstände wissen nicht, dass  nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender für die Erfüllung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins haftet. Laut Auskunft von Experten muss der Vorstand gegebenenfalls sogar mit seinem Privatvermögen für die Organisation einstehen, auch wenn die Verwaltungsangelegenheiten beispielsweise von einem Steuerberater erledigt wurden.


Die Gemeinnützigkeit steht zur Diskussion

Der Wissenschaftliche Beirat im Bund esfinanzminiserium hat  die steuerlichen Privilegien der Gemeinnützigkeit überprüft und in seinem Gutachten eine umfassende Neuregelung vorgeschlagen. Ziel dabei ist eine „engere Fassung der steuerlich begünstigten gemeinnützigen Tätigkeiten, eine Einschränkung des Kreises der von der Körperschaftssteuer befreiten Einrichtungen und eine engere Fassung des Spendenprilegs“. In dem Gutachten heißt es etwa: „Das geltende Recht ist mit ökonomischen Grundüberlegungen vereinbar, gewährt steuerliche Vergünstigungen aber viel zu großzügig“. Starke Einschnitt werden gefordert. Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) hat die Forderungen zurückgewiesen und betont, dass schon jetzt der Druck auf die Vereine und Interessenvertretungen stark gestiegen ist (mehr über das Gutachten und die Stellungnahme unter www.agev.info)


Schutzbrief sichert Verein und Vorstand ab

Die Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine: Unbedingt als e.V. eintragen lassen und möglichst zur Gesamtabsicherung noch einen Vereinsschutzbrief oder zumindest für den Minimalschutz eine Vereinshaftpflichtversicherung abschliessen.  Zudem ist professionelle Beratung (Rechtsberatung und Steuerberatung) unerläßlich – auch wenn sie im Zweifelsfall nicht vor Haftung schützt. Der Vereinsschutzbrief  sichert nicht nur den Verein und seinen Vorstand im Norfall ab, er hilft auch bei der Vorsorge. So gehört etwa eine Überprüfung der Satzung sowie Beratung in rechtlichen und steuerlichen Fragen zu den Schwerpunkten.  Mehr über den Schutzbrief erfahren Sie auf den Seiten www.agev.info.


Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) berät Vorstände und Organisationen in allen Fragen rund um den Verein. Im Internet g ibt es unter www.agev.info weitere Informationen über  Vereinsschutzbriefe sowie aktuelle Gerichtsurteile, Schadensbeispiele aktuelle Nachrichten für Vereine und ihre Vorstände.
 


Weitere Informationen

Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV)
Ansprechpartner Hans Hachinger
80333 München
Briennerstraße 9
Tel:089 - 29097 - 113
Fax: 089 - 29097 - 129
E-Mail: service@agev.info
www.agev.info
AGEV-Service GmbH







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